Mobilisation

 
Mobilisation umfasst alle gezielten bewegungsfördernden Maßnahmen, die zusätzlich zu den grundpflegerischen oder pflegeaktivierenden Maßnahmen erbracht werden. Hierzu zählen z.B. gesonderte Sitz-, Steh- und Gehübungen (ggf. unter Verwendung von Hilfsmitteln), bei Bettlägerigen passives, assistiertes oder aktives, funktionsgerechtes Bewegen. Art und Umfang der Mobilisation sind abhängig vom Ausmaß der Behinderung oder Beeinträchtigung des Pflegededürftigen, sie muss jedoch einen zusätzlichen zeitlichen Aufwand erfordern.
 
Der alleinige Transfer zur Toilette und/oder Waschgelegenheit ohne die o.g. Maßnahmen ist nicht als "Mobilisation" gesondert abrechenbar.