Hauswirtschaftliche Verrichtungen

als Basiswert gelten 30 Minuten - entspricht 270 Punkte -
danach je angefangene 15 Minuten 135 Punkte
 
Beheizen der Wohnung
 
beinhaltet insbesondere:
 
1. Beschaffen des verwendungsfähigen Heizmaterials
2. Heizen
3. Entsorgung der Heizrückstände
 
Reinigung der Wohnung
 
beinhaltet insbesondere:
 
1. Reinigen des allgemein üblichen Lebensbereiches (Bad, Toilette, Küche, Schlafraum)
2. Trennung und Entsorgung des Abfalls
3. Staubsaugen, Naßreinigung und Staubwischen
 
Er kann nicht abgerechnet werden, wenn Reinigung im Zusammenhang mit der Vor- und Nachbereitung des Pflegebereichs im Rahmen der Grundpflege bzw. des Arbeitsbereiches im Rahmen der sonstigen hauswirtschaftlichen Versorgung anfällt.
 
Wechseln und Waschen der Wäsche und Kleidung
 
beinhaltet insbesondere:
 
1. Wechseln der Wäsche
2. Pflege der Wäsche und Kleidung (z.B. auch Bügeln, Ausbessern)
3. Einräumen der Wäsche
 
Einkauf
 
beinhaltet insbesondere:
 
1. Erstellen eines Einkaufs- und Speiseplanes
2. das Einkaufen von
- Lebensmitteln
- sonstigen notwendigen Bedarfsgegenständen der Hygiene und
hauswirtschaftlichen Versorgung z.B. Gesichtscreme u. Putzmittel
3. Besorgungen z.B. bei Post, Arzt, Apotheke
4. Unterbringung der gekauften Gegenstände in der Wohnung/Vorratsschrank
 
Zubereitung einer Mahlzeit in der Häuslichkeit des Pflegebedürftigen
 
beinhaltet insbesondere:
 
1. Kochen einer Mahlzeit (umfasst auch das mundgerechte Zubereiten der Nahrung)
2. Spülen
3. Reinigen des Arbeitsbereiches
 
Hierzu gehört sowohl das Kochen von warmen Mahlzeiten als auch das Aufwärmen und Bereitstellen von Fertigprodukten bzw. Essen auf Rädern sowie das Zubereiten von Broten oder kleineren Zwischenmahlzeiten
 
Anmerkung der Pflegekassen: Die maximale Stundenzahl pro Monat beträgt in der
Pflegestufe 1: 13,25 Stunden, in den Pflegestufen 2 und 3: 22,5 Stunden pro Monat. In
begründeten Ausnahmefällen ist auf Antrag des Versicherten eine Überschreitung
der maximalen Stundenzahl möglich!